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Herbstzeit - Drachenzeit

Drachen stiegen schon vor 4000 Jahren in China in die Lüfte. Probleme gibt es damit erst seit einigen Jahrzehnten - seitdem Flugzeuge den Himmel zunehmend bevölkern und Starkstrom- und Hochspannungsleitungen das Land überziehen.

Wichtig ist ein ausreichender Bodenabstand um die Freileitungen herum - mindestens 600 m. Die in der Luft immer vorhandene Feuchtigkeit macht jede Baumwollschnur zum elektrischen Leiter. Bei Berührung mit einer elektrischen Leitung wird sie zur lebensbedrohenden Gefahr. Bei aufkommendem Gewitter sollte man niemals einen Drachen steigen lassen - trotz des verlockenden Windes! Auch dürfen Sie auf keinen Fall einen Drachen, der sich in einer Leitung verfangen hat, selbst herunterholen. Sofort das Elektrizitätswerk verständigen! Unkenntnis über diese Gefährdungen führen immer noch Jahr für Jahr zu tödlichen Unfällen.

Nicht zu empfehlen ist auch eine sogenannte Anglerschnur (aus Perlon), da sie eine hohe Last aushält und bei starkem Zug des Drachens zur Abschnürung von Gliedmaßen führen kann. Verwendung finden sollte eine geflochtene bzw. gedrehte Drachenschnur, wie sie im Fachhandel erhältlich ist, oder der Packung eines gekauften Drachens beiliegt. Außerdem sollten beim Steigen lassen stets Handschuhe getragen werden; eine plötzlich durchrutschende Leine kann unangenehme Verbrennungen an den Händen verursachen!

Drachen können aber auch Flugzeuge und Hubschrauber gefährden - selbst große Maschinen beim Starten und Landen. Sportflugzeuge und Segelflieger sind mit ihrer geringeren Flughöhe besonders gefährdet. Bisher hat es noch keinen Flugzeugunfall durch Drachen gegeben, aber nach Aussagen von Fluglotsen immer wieder "gefährliche Begegnungen". Auf dem Radarschirm sind Drachen übrigens nicht auszumachen. Die Luftverkehrsordnung (§ 16) regelt darum auch das Drachensteigen und das Auflassen von Flugmodellen und anderen Flugkörpern:

  • Steigenlassen nur ab 3 Kilometer Abstand von der äußeren Begrenzung von Flugplätzen und Hubschrauberlandeplätzen
  • Flugmodelle dürfen nicht mehr als 5 kg wiegen oder brauchen eine Sondergenehmigung
  • Modellflugzeuge mit Verbrennungsmotor müssen außerdem einen Abstand von 1,5 km von Wohngebieten und Flugplätzen einhalten
  • Segelflugmodelle müssen 1,5 km Abstand von Flugplätzen einhalten.

Verstöße gegen diese Vorschriften können DM 5000,- kosten. Wenn etwas passiert, kann es aber noch wesentlich teuerer werden: Für jeden Schaden haftet der Verursacher, bei Kindern sind es die Eltern. Wenn es um Flugzeuge geht, dürfte auch eine Haftpflichtversicherung zum Schadenersatz nicht reichen. Viel schwerwiegender ist aber die Gefährdung der Menschen. Wer an weiteren Einzelheiten über Sperrgebiete interessiert ist, wendet sich am besten an seine Stadtverwaltung oder an das nächste Luftamt seines Landes. In Österreich und in der Schweiz gelten den deutschen vergleichbare Regelungen. Nähere Einzelheiten erfahren Sie am besten bei den örtlichen Polizeidienststellen oder Gemeindeverwaltungen.

Die Europäische Sicherheitsnorm EN 71 Teil 1 für "Drachen und anderes fliegendes Spielzeug" verlangt nur, dass die Schnur aus nichtmetallischem Material besteht, sofern sie länger als 3 m ist. Außerdem muss der Drachen die Kennzeichnung tragen: "Achtung! Nicht in der Nähe von elektrischen Freileitungen benutzen!" Eine generelle Begrenzung der Schnurlänge auf 100 m wird nicht gefordert, weil in den europäischen Ländern unterschiedliche Bestimmungen gelten. In Deutschland ist aber eine Leinenlänge von maximal 100 m vorgeschrieben. Die Verwendung längerer Leinen bedarf einer Ausnahmegenehmigung der Luftaufsicht, die z.B. für Drachenfeste erteilt wird.

Für die Einhaltung der Vorschriften ist verantwortlich, wer den Drachen oder andere Flugkörper steigen lässt. Das GS-Zeichen (Geprüfte Sicherheit) erhalten aber nur Drachen, die allen einschlägigen Bestimmungen entsprechen - nicht nur den Sicherheitsnormen.

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