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Voraussetzungen und Bedingungen für die Spielzeugerprobung, Begutachtung und spiel gut - Auszeichnung | |
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Erprobung, Begutachtung und spiel gut Auszeichnung sind kostenlos. Trotz unserer schmalen finanziellen Basis haben wir dieses Prinzip seit unserer Gründung 1954 durchgehalten, um allen Spielzeugherstellern und Designern die gleichen Chancen einzuräumen - unabhängig von ihren Finanzen. Das ist nur möglich, weil der größte Teil unserer Arbeit ehrenamtlich geleistet wird. Keine Spielzeugmuster unaufgefordert schicken! Bebilderte Kataloge + Preisliste oder Fotos eignen sich am besten für die erste Kontaktaufnahme. Danach entscheidet unser Fachgremium, was für eine spiel gut Erprobung in Frage kommt. Unverlangte Muster müssen wir auf Kosten des Spielzeugherstellers oder Designers zurücksenden. Spielzeugmuster müssen uns unberechnet und portofrei zur Verfügung gestellt werden. Zollabgaben können wir ebenfalls nicht übernehmen. Bei entsprechender Deklarierung als "Muster" (ohne Rechnung) wird meistens kein Zoll oder eine andere Abgabe erhoben. Angaben zum Spielzeug und Bestätigung über Einhaltung der Sicherheitsvorschriften (CE-Kennzeichnung, Sicherheitsnormen, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz - LMBG, VDE-Bestimrnungen) müssen vor der Erprobung bei uns vorliegen. Spielzeugmuster können nicht zurückgegeben werden. Nach Abschluss der Begutachtung gehen sie an die Kinder zurück, die sie ausprobiert haben. Ausnahmen - z.B. bei Modellen und Handmustern - müssen vorher vereinbart werden. Die Dauer der Erprobung läßt sich nicht im voraus bestimmen. Sie hängt ab von der Art des Spielzeugs, von den prüfenden Familien, Kindergärten, Institutionen (Ferien, jahreszeitliches und momentanes Interesse oder Desinteresse). Grundsätzlich erproben wir das Spielzeug unter günstigsten Bedingungen: technisches Spielzeug mit technisch interessierten Kindern, Gesellschaftsspiele in Familien, die gern gemeinsam spielen. Über die spiel gut Auszeichnung, Ablehnung, Verbesserungsvorschläge wird nach Abschluß der Erprobung im Begutachtungsgremium (15 - 20 Mitglieder aus allen Fachgebieten) beraten und entschieden. Die Sitzungen finden etwa zehn- bis fünfzehnmal jährlich statt. Die spiel gut Urkunde oder eine Begründung der Ablehnung werden dem Hersteller oder dem Designer (auf Wunsch auch beiden) nach der Sitzung zugeschickt. Unsere Grundsätze für die Beurteilung des Spielzeugs sind ausführlich im Handbuch "Vom Spielzeug und vom Spielen" erläutert. Über unsere Ziele, unsere Arbeitsweise, unsere Mitglieder gibt es Informationen in der Geschäftsstelle. |
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International site:
www.spielgut.org |
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Die Gemeinützigkeit wurde anerkannt.
Steuernummer: 88 0472 5506
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 147038778