Satzung für Hersteller

spiel gut Satzung für die Verleihung der Auszeichnung spiel gut. Gültig ab Mai 2023.

Das spiel gut-Logo ist ein geschütztes Markenzeichen.

Träger der Aktion ist der spiel gut Arbeitsausschuß Kinderspiel + Spielzeug e.V. Ihm gehören nur Personen an, die keine wirtschaftlichen Interessen an der Herstellung oder dem Vertrieb von Spielzeug haben.

Zweck der Aktion ist, den Verbraucher auf besonders gutes Spielzeug aufmerksam zu machen.

Der spiel gut Arbeitsausschuß kann die Auszeichnung auf bestimmte Sachgebiete (Spielzeugarten), Altersgruppen etc. beschränken oder ausdehnen.

Verleihung der Auszeichnung erfolgt nach den vom spiel gut Arbeitsausschuß aufgestellten Grundsätzen und Kriterien (siehe „Vom Spielzeug und vom Spielen – Ratgeber für gutes Spielzeug“) und dem von diesem festgelegten Verfahren.

  • Die Firma muss das Spielmaterial kostenlos zur Verfügung stellen und erhält es nicht zurück.
  • Wurde das Produkt nicht ausgezeichnet, entstehen keine weiteren Kosten.
  • Bei einer Auszeichnung erhält der Hersteller oder Importeur eine Urkunde und spiel gut erhebt eine Bearbeitungsgebühr für die Auszeichnung und die Veröffentlichung auf der spiel gut Webseite von 70,00 € pro Marke pro Kalenderjahr.
  • Das Produkt wird so lange auf der Webseite gezeigt, wie es auf dem Markt erhältlich ist.
  • Möchte die Firma mit der Auszeichnung werben, erheben wir Lizenzgebühren, die dem Informationsschreiben zu den Kosten der spiel gut Auszeichnung zu entnehmen sind.
  • Eine Kündigung ist jeweils zu 31.12. möglich.

Gültigkeit der Auszeichnung ist auf das genau bezeichnete Ausführungsmuster beschränkt. Sie gilt nur, solange das Spielzeug produziert wird, beziehungsweise erhältlich ist.

  • Jede Veränderung macht eine neue Begutachtung erforderlich.
  • Der spiel gut Arbeitsausschuß kann im Abstand von mindestens 3 Jahren ein Muster des ausgezeichneten Spielzeugs anfordern.
  • Er kann auch bei unveränderten Modellen die Auszeichnung aufheben, wenn das Spielzeug neuen Erfordernissen nicht mehr entspricht.
  • Bei Nichteinhaltung der spiel gut Richtlinien kann das Siegel entzogen werden.

Werbemäßige Nutzung der Auszeichnung ist auf folgende Weise möglich:

  • spiel gut Etiketten machen die Auszeichnung am Spielzeug sichtbar: (orange/weiß, ø 22 mm oder 33 mm, selbsthaftend) Beachten Sie unbedingt, dass das spiel gut Etikett bei Spielzeug für Kinder unter 3 Jahren nicht direkt auf das Spielzeug aufgeklebt werden darf! Das Etikett kann sich vom Spielzeug lösen.
  • Kennzeichnung der ausgezeichneten Artikel durch direkten Aufdruck auf das Spielzeug oder seine Verpackung.
  • Verwendung des spiel gut Siegels in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Anzeigen und anderen Werbemitteln. Dabei muss eindeutig erkennbar sein, welches Produkt ausgezeichnet ist.

Beilageblatt „Dieses Spielzeug ist spiel gut ausgezeichnet“ – kann jedem ausgezeichneten Spielzeug beigefügt werden. Vorstellung und Hintergründe des spiel gut Siegels in vier Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch) in DIN A5 (ungefaltet) oder DIN A6 (gefaltet).

Plakate zur Information über die Bedeutung des spiel gut Siegels.

  • Plakat 1: „spiel gut steht für: Spielwert–Sicherheit–Gestaltung“. Format 21×60 cm
  • Plakat 2: Informationen über die Arbeit des spiel gut Arbeitsausschuss Kinderspiel + Spielzeug e.V. Format A2: 59×42 cm.
  • Plakat 3: Tabelle „Welches Spielzeug für welches Alter“. Format A2: 59×42 cm.

Das spiel gut Siegel darf nur mit dem Originaltext verwendet werden. Die Vorlagen stellen wir zur Verfügung.

Eine Nachdruckerlaubnis kann weder für die Etiketten noch für die Beilageblätter erteilt werden, um jede missbräuchliche Verwendung auszuschließen.

Andere Werbe-Aktionen im Zusammenhang mit der Auszeichnung bedürfen der Genehmigung durch den spiel gut Arbeitsausschuß.

Bei Missbrauch der Auszeichnung behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Satzung für Händler

spiel gut Satzung für Händler für den Gebrauch der Auszeichnung spiel gut. Gültig ab Mai 2023.

Das spiel gut-Logo ist ein geschütztes Markenzeichen.

Träger der Aktion ist der spiel gut Arbeitsausschuß Kinderspiel + Spielzeug e.V. Ihm gehören nur Personen an, die keine wirtschaftlichen Interessen an der Herstellung oder dem Vertrieb von Spielzeug haben.

Zweck der Aktion ist, den Verbraucher auf besonders gutes Spielzeug aufmerksam zu machen.

Der spiel gut Arbeitsausschuß kann die Auszeichnung auf bestimmte Sachgebiete (Spielzeugarten), Altersgruppen etc. beschränken oder ausdehnen.

Verleihung der Auszeichnung erfolgt nach den vom spiel gut Arbeitsausschuß aufgestellten Grundsätzen und Kriterien (siehe „Vom Spielzeug und vom Spielen – Ratgeber für gutes Spielzeug“) und dem von diesem festgelegten Verfahren.

  • Die Firma muss das Spielmaterial kostenlos zur Verfügung stellen und erhält es nicht zurück.
  • Wurde das Produkt nicht ausgezeichnet, entstehen keine weiteren Kosten.
  • Bei einer Auszeichnung erhält der Hersteller oder Importeur eine Urkunde und spiel gut erhebt eine Bearbeitungsgebühr für die Auszeichnung und die Veröffentlichung auf der spiel gut Webseite von 70,00 € pro Marke pro Kalenderjahr.
  • Das Produkt wird so lange auf der Webseite gezeigt, wie es auf dem Markt erhältlich ist.
  • Möchte die Firma mit der Auszeichnung werben, erheben wir Lizenzgebühren, die dem Informationsschreiben zu den Kosten der spiel gut Auszeichnung zu entnehmen sind.
  • Eine Kündigung ist jeweils zum 31.12. möglich.

Gültigkeit der Auszeichnung ist auf das genau bezeichnete Ausführungsmuster beschränkt. Sie gilt nur, solange das Spielzeug produziert wird, beziehungsweise erhältlich ist.

  • Jede Veränderung macht eine neue Begutachtung erforderlich.
  • Der spiel gut Arbeitsausschuß kann im Abstand von mindestens 3 Jahren ein Muster des ausgezeichneten Spielzeugs anfordern.
  • Er kann auch bei unveränderten Modellen die Auszeichnung aufheben, wenn das Spielzeug neuen Erfordernissen nicht mehr entspricht.
  • Bei Nichteinhaltung der spiel gut Richtlinien kann das Siegel entzogen werden.

Werbemäßige Nutzung der Auszeichnung ist auf folgende Weise möglich:

  • Verwendung des spiel gut Siegels in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Anzeigen und anderen Werbemitteln. Dabei muss eindeutig erkennbar sein, welches Produkt ausgezeichnet ist.
  • Die Kosten in Form einer Jahrespauschale für die werbemäßige Nutzung der spiel gut Auszeichnung sind in einer gesonderten Liste zusammengestellt. Diese Pauschale übernimmt üblicherweise der Hersteller – dann können Händler das Logo kostenfrei nutzen.
  • Bitte erkundigen Sie sich vor Verwendung des Siegels beim jeweiligen Hersteller, ob dieser die Pauschale entrichtet.

 

Beilageblatt „Dieses Spielzeug ist spiel gut ausgezeichnet“ – kann jedem ausgezeichneten Spielzeug beigefügt werden. Vorstellung und Hintergründe des spiel gut Siegels in vier Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch) in DIN A5 (ungefaltet) oder DIN A6 (gefaltet).

Plakate zur Information über die Bedeutung des spiel gut Siegels.

  • Plakat 1: „spiel gut steht für: Spielwert–Sicherheit–Gestaltung“. Format 21×60 cm
  • Plakat 2: Informationen über die Arbeit des spiel gut Arbeitsausschuss Kinderspiel + Spielzeug e.V. Format A2: 59×42 cm.
  • Plakat 3: Tabelle „Welches Spielzeug für welches Alter“. Format A2: 59×42 cm.

Das spiel gut Siegel darf nur mit dem Originaltext verwendet werden. Die Vorlagen stellen wir zur Verfügung.

Eine Nachdruckerlaubnis kann weder für die Etiketten noch für die Beilageblätter erteilt werden, um jede missbräuchliche Verwendung auszuschließen.

Andere Werbe-Aktionen im Zusammenhang mit der Auszeichnung bedürfen der Genehmigung durch den spiel gut Arbeitsausschuß.

Bei Missbrauch der Auszeichnung behalten wir uns rechtliche Schritte vor.

Etiketten, Beilageblätter und Plakate

Den Herstellern und Händlern stehen verschiedene Werbemittel zur Verfügung
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