Für jedes Kind, für jede Umgebung und bei jedem Spielzeug oder Spielgerät bedeutet Sicherheit etwas anderes: Zum einen die Sicherheit, die das Spielzeug selbst betrifft und für die der Hersteller die Verantwortung trägt. Zum anderen die Sicherheit der Spielumgebung, für die die Eltern oder Erzieher*innen verantwortlich sind, und letztlich die Sicherheit, die vom Kind selbst ausgeht, z. B. durch sein Verhalten, seine Bewegungssicherheit und seine Körperbeherrschung.
ln Deutschland muss entsprechend der Spielzeugrichtlinie jedes in Verkehr gebrachte Spielzeug mit CE gekennzeichnet sein. Das CE-Kennzeichen dokumentiert die Übereinstimmung des Spielzeugs mit den gesetzlichen Anforderungen und legt allgemeine Sicherheitsanforderungen fest (physikalische, mechanische, chemische und elektrische), welche ein in der Europäischen Union (EU) vertriebenes Spiezeug erfüllen muss. Dementsprechend darf von Spielzeug keine Gesundheits- oder Verletzungsgefahr ausgehen. Eine große Rolle spielen dabei schriftliche Warnhinweise auf dem Produkt, der Verpackung und in der Gebrauchsanweisung.
Die Gefahr steckt im Detail.
Zu Spielzeug zählt alles (mit Ausnahmen), was dafür vorgesehen ist, von Kindern bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden…